Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wähle oben die passende Vertragsart aus.

Einzel- und Gruppenunterricht (2er-Gruppe)

Stand: 01/2026

  1. Mit der Anmeldung schließt der/die Schüler/in bzw. sein/ihr Vormund einen Unterrichtsvertrag über eine der folgenden Anzahlen an Unterrichtseinheiten und der jeweiligen Laufzeit ab:
    • 3 Unterrichtseinheiten, Laufzeit 1 Monat
    • 9 Unterrichtseinheiten, Laufzeit 3 Monate
    • 18 Unterrichtseinheiten, Laufzeit 6 Monate
    • 36 Unterrichtseinheiten, Laufzeit 12 Monate
  2. Die Terminbuchungen erfolgen über die Schulverwaltung oder den/die zuständige/n Dozenten*In. Die Terminbuchung wird per Mail dem/der Schüler/in bestätigt und ist nach Erhalt der Bestätigung 24 Stunden lang stornierbar. Die Buchung ist verbindlich. Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen (entspricht durchschnittlich 3 Unterrichtseinheiten pro Monat). Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingentes können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.
  3. Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Laufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent). Die Beiträge sind monatlich im Voraus zum 1. des Monats fällig. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift. Entstandene Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Schülers/der Schülerin bzw. seines/ihres Vormundes. Eine jährliche Preiserhöhung von max. 5 % auf die Monatsgebühr behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
  4. Die Laufzeit erstreckt sich über den gewählten Zeitraum (1, 3, 6 oder 12 Monate). Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich (per Mail oder Post) erfolgen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der/die Schüler/in frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot von der Schülerin/dem Schüler nicht wahrgenommen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Die darauffolgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für Laufzeit 1 Monat gemäß der aktuellen Preisliste.
  5. Der Unterricht ist nicht an eine bestimmte Lehrkraft gebunden. Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht daher nicht.
  6. An den gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW sowie an Rosenmontag, Pfingstdienstag, Heiligabend und Silvester findet kein Unterricht statt.
  7. Die Gebühren sind auch bei Nichterscheinen des Schülers/der Schülerin fällig und können auch bei Urlaub oder Krankheit nicht in Abzug gebracht werden. Ebenso besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachholstunden. Dies gilt auch bei Schließung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Neuss wegen Sturm-, Krisenlagen o. Ä. Fällt der Unterricht infolge eines Umstandes aus, den die Musikschule oder die Lehrkraft zu vertreten hat, wird der Termin dem Stundenkontingent wieder gutgeschrieben.
  8. Ein/e Schüler/in kann vom Besuch der Musikschule – ohne Anspruch auf Erstattung der Gebühren oder Nachholtermine – dauernd oder zeitweise ausgeschlossen werden, wenn
    1. trotz Mahnung die Gebühren nicht fristgerecht gezahlt werden,
    2. der/die Schüler/in akut erkrankt ist und somit eine Ansteckungsgefahr für die Lehrkraft oder andere Personen innerhalb der Schulungsräume besteht.
  9. Alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc. sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass die Änderungen der Daten nicht unverzüglich der Musikschule mitgeteilt wurden, gehen zu Lasten des Schülers/der Schülerin bzw. seiner/ihres Vormundes.
  10. Es fällt eine Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler/in (nicht Fachbelegung) erhoben. Bei Änderung der Gebühr greift kein Sonderkündigungsrecht.
  11. Es fällt eine einmalige Anmeldegebühr gemäß der aktuellen Preisliste an.
  12. Bei Änderung der Besteuerung des Unterrichts (Mehrwertsteuer etc.) greift kein Sonderkündigungsrecht.
  13. Die erhobenen Daten dienen der rechtlichen Absicherung. Sie werden der unterrichtenden Lehrkraft mitgeteilt, zu Verwaltungszwecken in einer webbasierten Verwaltungssoftware gespeichert und für den allgemeinen Schriftwechsel genutzt.

Prepaid-Unterricht

Stand: 07/2022

  1. Mit der Anmeldung schließt der/die Schüler/in bzw. sein Vormund ab Vertragsbeginn einen Unterrichtsvertrag über die ausgewählte Anzahl an Stunden (4er- oder 8er-Karte) ab. Die Unterrichtstermine sind mit der Lehrkraft zu vereinbaren und der Geschäftsführung schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.
  2. Unterrichtsfreie Zeiten werden durch einen Ferien-, Feiertags- und Brückentagskalender bekannt gegeben.
  3. Der Unterricht ist nicht an einen bestimmten Dozenten gebunden. Ein Anspruch auf Unterricht bei einem bestimmten Dozenten besteht daher nicht.
  4. Die Karten haben vor dem Einlösen des ersten Termins eine Gültigkeit von drei Jahren. Ab der Nutzung des ersten Termins einer Karte sind die 4er-Karten für sechs Monate und die 8er-Karten für zwölf Monate gültig. Danach verfallen alle noch nicht eingelösten Termine.
  5. Die Verpflichtung zur Gebührenzahlung entsteht mit der Anmeldung. Bei Nichterscheinen des Schülers/der Schülerin besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Erstattung. Fällt der Unterricht infolge eines Umstandes aus, den die Musikschule oder die Lehrkraft zu vertreten hat, wird die Unterrichtsstunde nachgeholt oder erstattet. Wird ein vereinbarter Nachholtermin nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.
  6. Ein/e Schüler/in kann vom Besuch der Musikschule – ohne Anspruch auf Erstattung der Gebühren oder Nachholtermine – dauernd oder zeitweise ausgeschlossen werden, wenn
    1. trotz Mahnung die Gebühren nicht fristgerecht gezahlt werden,
    2. der/die Schüler/in akut erkrankt ist und somit eine Ansteckungsgefahr für den Dozenten oder andere Personen innerhalb der Schulungsräume besteht.
  7. Alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc. sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.
  8. Es fällt eine Gebühr für eine Kopierlizenz an. Sie beträgt bei der 4er-Karte 1,00 € und bei der 8er-Karte 2,00 €. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages an die GEMA entrichtet und wird pro Schülerin/Schüler (nicht Fachbelegung) bei der Anmeldung erhoben.
  9. Die erhobenen Daten dienen der rechtlichen Absicherung. Sie werden der unterrichtenden Lehrkraft mitgeteilt, zu Verwaltungszwecken in einer webbasierten Verwaltungssoftware gespeichert und für den allgemeinen Schriftwechsel genutzt.

Musikalische Früherziehung

Stand: 07/2026

  1. Mit der Anmeldung schließt der/die Schüler/in bzw. sein/ihr Vormund ab Vertragsbeginn einen Unterrichtsvertrag mit einer Laufzeit von vier Monaten ab.
  2. Es werden 12 Unterrichtseinheiten über den Zeitraum von vier Monaten durchgeführt. Der Unterricht wird in der Regel einmal wöchentlich erteilt. In den Ferien und an Feiertagen des Landes NRW findet kein Unterricht statt.
  3. Der Unterricht ist nicht an eine bestimmte Lehrkraft gebunden. Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht daher nicht.
  4. Die Verpflichtung zur Gebührenzahlung entsteht mit der Anmeldung und endet mit der Beendigung des Vertrages. Die Gebühren sind auch bei Nichterscheinen des Schülers/der Schülerin fällig und können auch bei Urlaub oder Krankheit nicht in Abzug gebracht werden. Ebenso besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachholstunden. Dies gilt auch bei Schließung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Neuss wegen Sturm-, Krisenlagen o. Ä. Fällt der Unterricht infolge eines Umstandes aus, den die Musikschule oder die Lehrkraft zu vertreten hat, wird die Unterrichtsstunde nachgeholt oder vertreten. Wird ein vereinbarter Nachholtermin nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.
  5. Ein/e Schüler/in kann vom Besuch der Musikschule – ohne Anspruch auf Erstattung der Gebühren oder Nachholtermine – dauernd oder zeitweise ausgeschlossen werden, wenn
    1. trotz Mahnung die Gebühren nicht fristgerecht gezahlt werden,
    2. der/die Schüler/in akut erkrankt ist und somit eine Ansteckungsgefahr für den Dozenten oder andere Personen innerhalb der Schulungsräume besteht.
  6. Alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc. sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass die Änderungen der Daten nicht unverzüglich der Musikschule mitgeteilt wurden, gehen zu Lasten des Schülers/der Schülerin bzw. seiner/ihres Vormundes.
  7. Die Gebühren sind monatlich zum 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus auf das Konto der Musikschule zu entrichten. Die Monatsgebühr versteht sich als eine auf die der Vertragslaufzeit entsprechende Anzahl von monatlichen Abschlägen heruntergerechnete Gesamtgebühr. Entstandene Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Schülers/der Schülerin bzw. seines/ihres Vormundes.
  8. Es fällt eine Anmeldegebühr gemäß der aktuellen Preisliste an.
  9. Die erhobenen Daten dienen der rechtlichen Absicherung. Sie werden der unterrichtenden Lehrkraft mitgeteilt, zu Verwaltungszwecken in einer webbasierten Verwaltungssoftware gespeichert und für den allgemeinen Schriftwechsel genutzt.

Band-Unterricht

Stand: 01/2026

  1. Mit der Anmeldung schließt der/die Schüler/in bzw. sein/ihr Vormund ab Vertragsbeginn einen Unterrichtsvertrag mit einer Laufzeit von sechs Monaten ab.
  2. Es werden 9 Unterrichtseinheiten über den Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt.
  3. Der Unterricht ist nicht an eine bestimmte Lehrkraft gebunden. Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht daher nicht.
  4. Die Verpflichtung zur Gebührenzahlung entsteht mit der Anmeldung und endet mit der Beendigung des Vertrages. Die Gebühren sind auch bei Nichterscheinen des Schülers/der Schülerin fällig und können auch bei Urlaub oder Krankheit nicht in Abzug gebracht werden. Ebenso besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachholstunden. Dies gilt auch bei Schließung der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Neuss wegen Sturm-, Krisenlagen o. Ä. Fällt der Unterricht infolge eines Umstandes aus, den die Musikschule oder die Lehrkraft zu vertreten hat, wird die Unterrichtsstunde nachgeholt oder vertreten. Wird ein vereinbarter Nachholtermin nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.
  5. Ein/e Schüler/in kann vom Besuch der Musikschule – ohne Anspruch auf Erstattung der Gebühren oder Nachholtermine – dauernd oder zeitweise ausgeschlossen werden, wenn
    1. trotz Mahnung die Gebühren nicht fristgerecht gezahlt werden,
    2. der/die Schüler/in akut erkrankt ist und somit eine Ansteckungsgefahr für den Dozenten oder andere Personen innerhalb der Schulungsräume besteht.
  6. Alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc. sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass die Änderungen der Daten nicht unverzüglich der Musikschule mitgeteilt wurden, gehen zu Lasten des Schülers/der Schülerin bzw. seiner/ihres Vormundes.
  7. Die Gebühren sind monatlich zum 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus auf das Konto der Musikschule zu entrichten. Die Monatsgebühr versteht sich als eine auf die der Vertragslaufzeit entsprechende Anzahl von monatlichen Abschlägen heruntergerechnete Gesamtgebühr. Entstandene Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Schülers/der Schülerin bzw. seines/ihres Vormundes.
  8. Es fällt eine Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler/in (nicht Fachbelegung) erhoben. Bei Änderung der Gebühr greift kein Sonderkündigungsrecht.
  9. Es fällt eine einmalige Anmeldegebühr gemäß der aktuellen Preisliste an.
  10. Die erhobenen Daten dienen der rechtlichen Absicherung. Sie werden der unterrichtenden Lehrkraft mitgeteilt, zu Verwaltungszwecken in einer webbasierten Verwaltungssoftware gespeichert und für den allgemeinen Schriftwechsel genutzt.